Stv Bundesanwalt Herr Ruedi Montanari nimmt Stellung
Die Bundesanwaltschaft wendet sich nach ca 10 Tagen nach Eingang der Anzeige an die Beschuldigten, um sie wahrscheinlich zu warnen. Ein solches Vorgehen ist aus verschiedenen Gründen zweifelhaft,
a) Rudolf Elmer wurde zur Sache nie befragt,
b) Innerhalb von 10 Tagen konnte die beigelegte CD nicht untersucht werden, das zeigt auch die Zürcher Staatsanwaltschaft deutlich. Die Staatsanwaltschaft ist nach sechs Jahren Untersuchung immer noch nicht in der Lage eine Aussage zu machen, ob es sich um Schweizer Kundendaten handelt.
c) eine Mitteilung an Beschuldigte im Fall von "Nichteintreten" ist äusserts fragwürdig.
d) die Bundesanwaltschaft sieht keinen rechtsgenüglichen Bezug zur Schweiz hingegen die Staatsanwaltschaft STA Dr. Jäger und der Bezirksrichter Dr. Aeppli jedoch schon, um den Whistleblower zu verurteilen.
Die Bank Julius Bär & Co AG etc. wird durch die Justiz geschützt und der Whistleblower verurteilt!? Die Kriminellen freuen sich!
Bundesanwaltschft Verfügung Gegenparteie
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